Für alle, die sich auf Prüfungen vorbereiten: Versteht ihr diese Texte? (Dann ist euer Deutsch sehr gut und ihr braucht überhaupt keine Angst vor der Prüfung zu haben!) In der Informationsbroschüre “Parlamentsdeutsch”, herausgegeben vom Deutschen Bundestag, findet ihr Erläuterungen zu den parlamentarischen Begriffen. Hier zwei Beispiele:
“Der Bundestag: Der Bundestag ist die Gesamtheit der gewählten Abgeordneten. Er setzt sich in der 16. Legislaturperiode aus 299 direkt gewählten und der gleichen Anzahl über Landeslisten gewählten Abgeordneten zusammen. Hinzu kommen 14 Überhangmandate (insgesamt also 612 Mitglieder). Zentrale Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Bundesregierung. Darüber hinaus bestimmt er durch Wahlen die Besetzung anderer Verfassungsorgane, so zum Beispiel die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts und den Bundeskanzler.”
“Die Bundesregierung: Die Bundesregierung ist die Spitze der Exekutive des Bundes und besteht aus der Bundeskanzlerin und den Bundesministern. Neben Bundestag und Bundesrat hat die Bundesregierung das Recht, Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen (Initiativrecht). Sie kann per Gesetz zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt werden. Die Bundeskanzlerin bestimmt die Richtlinien der Politik. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich “selbstständig und unter eigener Verantwortung”. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministern entscheidet die Bundesregierung.”
Fragen zu den Texten: 1. Wie viele Abgeordnete hat der aktuelle Bundestag? 2. Was sind die Aufgaben des Bundestags? 3. Wer wählt den Bundeskanzler? 4. Woraus besteht die Bundesregierung? 5. Wer bestimmt die Richtlinien der Politik? 6. Wobei entscheidet die Bundesregierung? 7. Wer kann Gesetzentwürfe in den Bundestag einbringen?
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